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Oy Equine Innovations Ltd

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heinätin®-Heuautomat


1. Geltungsbereich
Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB für alle Verträge über die Lieferung der von Oy Equine Innovations Ltd (FI25880585, Lieferant) gefertigten Heinätin®-Heuautomaten (Geräte) und/oder diesbezüglicher Leistungen (Leistungen) an den Kunden (Kunde).

2. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein gültiges Angebot (Bestellung) des Lieferanten angenommen hat oder wenn der Lieferant eine andere als eine auf dem Angebot beruhenden oder vom Angebot abweichende Bestellung schriftlich bestätigt hat (Bestellbestätigung).

Das Angebot des Lieferanten gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Angebotsdatum, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3. Vertragsinhalt, Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen
Vertragsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen werden in den Vertragsdokumenten (Bestellung oder Bestellbestätigung) festgelegt. Möglicherweise separat zu vereinbarende Zusatzleistungen, u. a. Montage- und Wartungsleistungen, werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des Lieferanten berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsfrist ein Zeitraum von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Verzugszinsen werden gemäß dem finnischen Zinsgesetz berechnet.

4. Lieferung
Der Lieferant bestätigt bei Vertragsabschluss den Liefertermin.

Enthält die Lieferung die Montage durch den Lieferanten, gilt die Lieferung als ausgeführt, wenn das Gerät vertragsgemäß montiert worden ist.

Ist die Montage nicht im Lieferumfang enthalten, gilt die Lieferung als ausgeführt, wenn die Geräte vertragsgemäß an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert worden sind. In diesem Fall sind Entladen der Palette, Hineintragen der Geräte und Entsorgen der Verpackungsabfälle nicht in der Transportleistung enthalten. Der Kunde ist in diesem Fall für die gesamte Montage verantwortlich.

Bei einer vom Lieferanten zu verantwortenden Lieferverzögerung setzt der Lieferant den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis und vereinbart Folgemaßnahmen. Bei einer vom Kunden zu verantwortenden Lieferverzögerung vereinbaren der Lieferant und der Kunde einen späteren Liefertermin.

5. Eigentums- und Gefahrübergang
Das Eigentumsrecht an den vertraglich geregelten Geräten verbleibt so lange beim Lieferanten, bis der Kunde die Kaufsumme in voller Höhe entrichtet hat. Gefahrübergang an den Kunden erfolgt mit Übergabe der Geräte an den Kunden.

6. Reklamation und Mängelbehebung
Der Kunde muss den Lieferinhalt unverzüglich nach der Anlieferung prüfen. Über sämtliche sichtbaren Schäden, Mängel und Abweichungen vom vertraglich Vereinbarten muss sofort nach Anlieferung eine schriftliche Aufstellung angefertigt werden.

Der Kunde muss den Lieferanten innerhalb von sieben (7) Tagen ab Lieferdatum über etwaige Mängel in Kenntnis setzen. Reklamationen müssen per E-Mail an info@hevoskeksinnot.fi gerichtet werden.

Die Lieferung gilt als abgenommen, wenn der Kunde keine Mängel wie oben beschrieben gemeldet hat.

Weist das Gerät einen Fehler auf, kann der Lieferant nach eigenem Ermessen entweder den Fehler beheben oder ein neues Gerät als Ersatz liefern.

Fehler und Mängel, welche sich nicht wesentlich auf die Nutzung des Geräts auswirken, stellen kein Hindernis für die Abnahme der Lieferung dar.

7. Garantie
Auf Geräte und Leistungen wird eine Garantie von 24 Monaten ab Lieferdatum gewährt. Während der Garantiezeit ausgeführte Reparaturen oder Austausche verlängern nicht das Ablaufdatum der ursprünglichen Garantiefrist. Die Garantie gilt nur für an den Geräten vorkommende Material- oder Herstellungsfehler sowie für Mängel bei der durch den Lieferanten ausgeführten Montage.

Die Garantie gilt nicht für:

- durch Pferde oder andere Tiere verursachte Schäden;
-  Dämpfer;
-  Akkus;
-  Schäden durch kundenseitig ausgeführte Montage oder sonstige vom Kunden verursachte Schäden;
-  normale Abnutzung und Alterung;
-  an unlackierten Geräten auftretende Farbveränderungen oder sonstige entsprechende kosmetische Veränderungen
-  durch äußere Bedingungen oder Faktoren oder Veränderungen in den äußeren Bedingungen verursachte Defekte, Schäden oder Probleme (z. B.: Beschädigung des Geräts durch äußere Schlageinwirkung, fahrlässiger und unsachgemäßer Gebrauch; fehlerhafte Montage durch andere als den Lieferanten; fehlerhafte Pflege oder Wartungs- oder Änderungsarbeiten durch andere als den Lieferanten);
- Reparatur von Fehlern oder Mängeln, die für die Funktion des Geräts ohne Belang sind.

Die Garantie ist hinfällig und der Lieferant haftet nicht für Schäden:
- wenn der Fehler bei der durch den Kunden oder andere als den Lieferanten ausgeführten Montage verursacht wurde aufgrund von Missachtung der Montageanleitung des Lieferanten;
-  wenn das Gerät fehlerhaft oder zu einem anderen als den hierfür vorgesehenen Verwendungszweck genutzt wurde;
- die durch eigenständige Reparaturversuche verursacht wurden oder durch Anschlüsse, Änderungen etc. am Gerät, die nicht vom Lieferanten genehmigt wurden;
- wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß und gemäß den Wartungsanleitungen des Lieferanten gewartet und gereinigt wurde (durch die Vernachlässigung der Gerätereinigung können beispielsweise Verfärbungen oder Rostschäden an der Bodenoberfläche entstehen, Vernachlässigung der Wartung der Verriegelungen kann zu deren Funktionsuntüchtigkeit führen etc.).

Die Garantie erlischt bei jeglichen ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten am Gerät vorgenommenen Änderungen.

Der Kunde muss im Voraus die Eignung der Materialien durch Rücksprache mit dem Lieferanten sicherstellen, wenn das im Gerät verwendete Heu anders als normalerweise üblich gelagert wird (z. B. durch Salzen). Ansonsten erlischt die Garantie in solchen Fällen.

Der Kunde muss den Lieferanten über Defekte oder Schäden, die während der Garantiezeit am Gerät festgestellt werden, unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich in Kenntnis setzen. Der Lieferant haftet nicht für zusätzliche Schäden, die durch verzögertes Melden verursacht werden. Der Lieferant entscheidet aufgrund der vom Kunden erteilten Fehlerbeschreibung über die erforderlichen Maßnahmen. Der Lieferant kann gegebenenfalls später beim Kunden zusätzliche Informationen einholen. Der Lieferant beginnt so schnell wie möglich mit der Fehleraufklärung und bei Bedarf mit der Reparatur.

Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen entweder das Gerät reparieren oder ein neues als Ersatz liefern. Wird der Fehler durch die vom Lieferanten ausgeführte Montage verursacht, führt der Lieferant die erforderlichen Maßnahmen zur Fehlerbehebung durch. Wird der Fehler durch eine defekte Komponente verursacht, kann der Lieferant dem Kunden auch eine neue Komponente liefern. In diesem Fall muss der Kunde dem Lieferanten die defekte Komponente senden, bevor der Lieferant dem Kunden eine neue Ersatzkomponente sendet.

Wenn bei der Fehleraufklärung oder Reparatur festgestellt wird, dass der Fehler nicht von der Garantie abgedeckt wird oder der Lieferant auch in sonstiger Weise nicht hierfür haftet, kann der Lieferant die für Fehleraufklärung und Reparatur angefallenen Kosten, einschließlich Arbeitszeit, Reisekosten und Ersatzteile, gemäß der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung stellen.

8. Geistiges Eigentum
Alle Immaterialgüterrechte an den Geräten und Leistungen (u. a. Patente, Patentanmeldungen, Gebrauchsmuster, Handelsnamen, Warenzeichen, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und Know-how) verbleiben vollständig beim Lieferanten und werden nicht an den Kunden übertragen.

9. Höhere Gewalt
Der Lieferant wird von seinen Vertragspflichten und Schadensersatzpflichten entbunden bei Umständen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden und nicht im Einflussbereich des Lieferanten liegen.

10. Haftungsausschluss
Der Lieferant haftet nicht für indirekte Schäden oder Vermögensschäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen.

Der Höchstbetrag der Haftung des Lieferanten beträgt in sämtlichen Fällen zwanzig (20) Prozent des Preises der Geräte und/oder Leistungen, deren Lieferung betroffen ist.

Bei Verbraucherkunden schränkt der Haftungsausschluss nicht die gesetzlichen Verbraucherrechte ein.

11. Rückgaberecht
Verbraucherkunden wird ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen eingeräumt. Unternehmenskunden haben kein Rückgaberecht. Der Lieferant muss innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum über die Rückgabe in Kenntnis gesetzt werden. Ein Gerät darf nur im unbenutzten und unveränderten Zustand zurückgegeben werden. Der Lieferant übernimmt nicht die Kosten, die für die Rückgabe des Gerätes anfallen.

Die Rückerstattung der Zahlung erfolgt in der bei der Bestellung gewählten Zahlungsart (und beispielsweise nicht durch Überweisung). Die Rückerstattung der Zahlung erfolgt sofort, nachdem das Gerät beim Lieferanten eingegangen ist.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Vertrag wird finnisches Recht angewendet. Alle Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden in erster Linie durch Verhandlungen zwischen den Parteien gelöst. Wenn die Streitigkeiten nicht auf dem Verhandlungsweg beigelegt werden können, werden sie in erster Linie vor dem Amtsgericht von Pirkanmaa entschieden.

13. Gültigkeit
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 1.4.2023 in Kraft und sind bis auf Weiteres gültig.